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Bergamotte-Zitronen-Marmelade mit Kumquats

Bergamotte-Zitronen-Marmelade mit Kumquats

Bergamotte-Zitronen-Marmelade mit Kumquats

Wir lieben ja unsere Zitronenmarmelade aus den sizilianischen Zitronen, aber wenn wir etwas Besonders bekommen, wie zum Beispiel biologische Bergamotte-Zitronen und Kumquats, dann muss daraus eben eine Bergamotte-Zitronen-Marmelade mit Kumquats geköchelt werden.
Den ersten Versuch haben wir mit Früchten und Zucker 1:1 gemacht und dachten, dass die Marmelade viel zu süß wird. Ja, süß ist sie geworden, aber durch den besonderen Bergamotte-Geschmack relativiert sich das Ganze.
Einfach sparsam verwenden und genießen!

Übrigens schmeckt diese Bergamotte-Zitronen-Marmelade mit Kumquats nicht nur aufs Butterbrötchen, sondern auch zu Käse und diversen Naschereien und Desserts.

Und gemacht ist diese leckere und aromatische Sünde namens Bergamotte-Zitronen-Marmelade mit Kumquatsauch sehr einfach.

Zutaten für die Bergamotte-Zitronen-Marmelade mit Kumquats:

300 g Bergamotte-Zitronen
200 g Kumquat
500 g Zucker

So wird´s gemacht:

1.) Zitronen auspressen, Kumquat entkernen.
2.) Kumquat und Bergamotteschalen in kleine feine Stückchen oder Streifen schneiden.
3.) Zucker mit dem Saft aufkochen, Früchte dazugeben und 15 Minuten köcheln lassen.
4.) Gläser und Deckel heiß ausspülen und
5.) die Marmelade heiß abfüllen.
6.) Gläser sofort verschließen und auf den Kopf stellen.

Ergibt ca. 6 x 100 g-Gläser

Macht´s Euch lecker und
happy cooking
Eure Genießer
Thomas – der gerne kocht, und
Sabine – die das von Thomas Gekochte gerne genießt

Marmelade aus Kumquat und Bergamotte-Zitronen
Kumquats entkernt und kleingeschnitten

Mit Früchten lässt sich viel experimentieren und herstellen, aber nur, wenn man Zitrusfrüchte verwendet, darf man diese Zubereitung auch Marmelade nennen. Außerdem muss ein vorgeschriebener Anteil Zucker dabei sein, sonst war es wieder nichts mit der Bezeichnung Marmelade.
Deshalb werden viele Produkte als Fruchtaufstrich tituliert.
Manch einer verwendet den Begriff Konfitüre, wobei man hier wieder der Konfitürenverordnung unterworfen ist. Diese regelt, wie bei der Marmelade, Frucht- und Zuckeranteile, Deklarationshinweise und vieles mehr.

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